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Hausverkauf – Zeit für was Neues: Worauf ist zu achten?

Falls Sie ein Haus verkaufen möchten, haben Sie eine Reihe von Aspekten zu beachten. Das bezieht sich sowohl auf die planerische und organisatorische Seite als auch auf die rechtliche in Bezug auf den Vertragsschluss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie durch eine geschickte Planung und Vorbereitung ihr Haus ohne Probleme veräußern können.

Das Zauberwort: Organisation

Wenn Sie ihr Haus verkaufen wollen, müssen Sie sich sicher sein, wann, zu welchem Preis und wie. Eine systematische Herangehensweise ist der Schlüssel. Ein Hauseigentümer muss für den Verkauf alle dafür nötigen Dokumente bereitstellen, damit der Hausverkauf vonstatten gehen kann.

Als Vergleich, um die Komplikation bei einem Hauskauf hervorzuheben, dient ein Autokauf. Von der Anmeldung und Versicherung bis zur Entrichtung des Kaufpreises sind viele aufwendige Schritte nötig. Ein Haus ist wirtschaftlich und ökonomisch viel aufwendiger als ein Auto und daher auch komplizierter im Kauf bzw. in diesem Fall Verkauf.

 Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen zusammen:

  • Kaufvertrag
  • Energieausweis
  • Grundriss
  • Gebäudeversicherungsschein 
  • Grundbucheintrag
  • eventuell bestellte Sicherheiten wie eine Vormerkung oder Hypothek bzw. Wegerechte

Ein Inserat für das Haus: Erstellen Sie ein Exposé 

Der nächste Schritt besteht darin, dass Sie den potenziellen Käufern ein Exposé Ihrer Immobilie zur Verfügung stellen. In diesem Exposé sind alle wichtigen und relevanten Fakten und Daten zum Haus enthalten, so dass sich der Käufer ein Bild machen kann, noch bevor er es besichtigt. Mit eingefügten Fotografien und Abbildungen stellen sie die nötige Professionalität her.

Der wichtigste Aspekt in dem Exposé ist die Festlegung des Kaufpreises. Selbstverständlich müssen Sie am besten wissen, zu welchem Preis Sie Ihr Haus veräußern möchten. Wenn Sie dennoch unschlüssig bezüglich Hausverkauf sind, bietet es sich an, einen Immobilienmakler oder Sachverständigen zu konsultieren, der Ihnen eine Einschätzung in Bezug auf den Preis geben kann. Immobilienmakler bieten zudem ein großes Feld an Erfahrung, von dem man profitieren kann.

Diese Experten nehmen eine Reihe von Maßnahmen vor: die Preiseinschätzung, Markterforschung, Besichtigungen und vieles mehr.

So setzen Sie Ihr Haus ins Rampenlicht

Der erste Eindruck zählt, der letzte Eindruck bleibt. Dieser Spruch bezieht sich auf so gut wie jedes kaufbare Gut. Ganz gleich, ob Autos oder geringwertigere Investitionen: Wenn der erste Eindruck nicht stimmig ist, schreckt das die Kunden ab. Daher sollten Sie Ihr Haus so herrichten, dass potenzielle Käufer sofort begeistert werden. Das gilt spätestens ab dem Besichtigungstermin, sollte allerdings schon vorher erfolgen, nämlich mit den im Exposé enthaltenen Bildern. 

Für den Besichtigungstermin zum Hausverkauf gilt: alles aufräumen, für eine angenehme Lüftung sorgen, optische Unebenheiten beseitigen und natürlich freundlich aufzutreten. Auch inhaltlich müssen sie sich vorbereiten. Käufer stellen selbstverständlich viele Fragen zu dem Haus, die Sie direkt und zielsicher beantworten müssen. Gewissermaßen müssen den Kunden die Wünsche von den Lippen abgelesen werden. Halten Sie wichtige Dokumente stets griffbereit, denn ein Wirrwarr an Suchaktionen nach dem richtigen Dokument wirkt sehr unprofessionell.

Vorsicht: Wenn nicht unwesentliche Mängel an Ihrem Haus bestehen sollten, dürfen Sie diese auf gar keinen Fall verschweigen. Im schlimmsten Fall zwingt sie die Gegenpartei vor Gericht und kann den Vertrag mit der Begründung anfechten, es liege eine arglistige Täuschung vor.

Die Abwicklung des Vertrags und gesetzgeberische Bestimmungen

Nun zum wichtigsten Aspekt: dem Kaufvertrag. Weil ein Hauskauf eine starke finanzielle Belastung ist, hat der Gesetzgeber einige Vorkehrungen getroffen, die nicht für andere Vertragsmodalitäten gelten. Wer ein Haus verkaufen bzw. kaufen möchte, muss dies bei einem Notar machen. Ein Notar ist ein Volljurist, der Erfahrung hat, was Kaufverträge mit hohen Summen angeht. Er warnt die Parteien vor möglichen rechtlichen Folgen, klärt sie über ihre Rechte auf und steht als unabhängige Stelle für Informationen zur Verfügung.

Wenn nun sowohl Verkäufer als auch Käufer bei dem Notar den Vertrag unterzeichnet haben, wird im Anschluss die Bezahlung abgewickelt. Im Grundbuch wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen, der Kaufpreis bezahlt und anschließend das Eigentum auf den Käufer übertragen.

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