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Hausbau: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Grundstück ist gekauft und die Aufregung ist groß – nun kann der Hausbau realisiert werden. Doch wo anfangen? Was muss alles erledigt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte dazu, wenn Sie den Bau Ihres Eigenheimes selbst realisieren möchten.

Schritt 1: Geld und Finanzen

Bevor es überhaupt an den Bau geht, müssen Sie vorab klären, ob Sie sich so ein Projekt leisten können. Dazu stellen Sie einen Finanzplan auf. Sie können dafür online zugängliche Budgetrechner verwenden. Ein Bauvorhaben ist finanziell sehr belastend. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Experten für Baufinanzierung konsultieren und sich beraten lassen.

Schritt 2: Planung und Koordinierung vom Ablauf

Was muss alles erledigt werden? Erledigen Sie das meiste selbst oder greifen Sie an schwierigen Stellen auf Handwerker zurück? Koordinieren und planen Sie den Bau, die einzelnen Abschnitte und wann welche Gewerke tätig werden müssen. Baufirmen bieten Kostenvoranschläge an, die Sie in den Finanzplan aufnehmen müssen.

Schritt 3 und 4: Engagieren Sie einen Baubegleiter

Rechtlich ist es notwendig, dass ein Architekt oder Bauingenieur den Bau begleitet. Er beantragt die Baugenehmigung und erstellt die dafür notwendigen Unterlagen. Fragen Sie bei Freunden und Familie mit Erfahrung nach, sodass diese Ihnen eine Empfehlung unterbreiten können.

Halten Sie Rücksprache mit dem Architekten bzw. Ingenieuren in Bezug auf die Voraussetzungen und die Beantragung beim Bauamt. Sollten Unterlagen fehlen, klären Sie dies mit den Vertragspartnern und reichen Sie die Unterlagen nach.

Schritt 5: Handwerker organisieren

Ist die Baugenehmigung erteilt, müssen Sie sich um die Arbeit kümmern, die Sie selbst nicht erledigen können. Manche Arbeiten kann man nur mit Spezialwerkzeug bzw. Fachwissen durchführen, die man als Laie nicht hat. Daher sollten Sie sich frühzeitig darum bemühen, Angebote einholen und vergleichen und die Firmen beauftragen.

Schritt 6: Anzeige für den Baubeginn

Die Baugenehmigung selbst enthält weiterführende Informationen und Verfahren, die zu beachten sind. Eine davon ist das Formular für die Baubeginnsanzeige. Es enthält den Baubeginn, Brandschutznachweise, den Bauleiter und die Firma für den Rohbau.

Schritt 7: Rücksprache und Anträge an die Behörde

Sollte der Hausbau weitergehen und gewisse Arbeiten erfordern, müssen alle dafür nötigen Anträge an die Baubehörde gestellt werden. Das ist der Fall, wenn Sie aufgrund von Materialtransport gewisse Flächen sperren müssen. Auch kann es notwendig sein, für die Aushebung der Baugrube das Grundwasser absenken zu lassen. 

Schritt 8: SiGeKo bestellen

Baustellen sind in natura gefährlich und bieten viel Verletzungspotenzial. Daher hat der Gesetzgeber Bestimmungen erlassen, die dem entgegenwirken sollen. Eine davon ist der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (kurz: SiGeKo). Das sind speziell ausgebildete Architekten oder Ingenieure, die unter der Auflage von Zusatzqualifikationen den Bau überwachen und Sicherheitsprotokolle erstellen.

Schritt 9: Baubeginn – Aufstellen der Baustelle

Sind alle rechtlichen Aspekte geklärt, kann es mit dem Bau losgehen. Der Grundpfeiler eines Baus ist die Baustelle, die ordnungsgemäß ausgestattet werden muss. Dazu gehören das Aufstellen von Bauzäunen, die Einrichtung von Zufahrtswegen und Sanitäreinrichtungen.

Schritt 10: Koordination der Arbeiten

Organisieren Sie die einzelnen Gewerke terminlich so, dass die Bauabschnitte optimal ineinandergreifen können. Halten Sie am besten bereits im Bauablaufplan fest, wann welche Gewerke tätig werden.

Schritt 11: Der Hausbau startet

Der Hausbau beginnt in der Regel mit Erdarbeiten, da die Basis sind. Der Boden wird gesichert und die Planung umgesetzt. Auf Wunsch wird ein Keller eingebaut, der die Grundkonstruktion für den Rohbau ist.

Schritt 12: Eigenarbeiten

Sie sind der Bauherr und führen die Planung und Überwachung durch. Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Kontrolle der Leistungen und die Zustimmung. Die Baubehörde nimmt Ihnen die Abnahme für den Rohbau ab. Sie vergleicht den Rohbau mit den Bauplänen und stellt unter Umständen Abweichungen bzw. Zusatzbestimmungen auf.

Abgesehen von der planerischen und organisatorischen Eigenleistung können Sie je nach Ihrer Begabung Eigenleistungen erbringen. Das gilt vor allem für den Innenausbau. Dazu gehören vor allem Malerarbeiten, das Tapezieren, das Verlegen von Bodenbelägen und ähnliche Tätigkeiten.

Schritt 13: Grünes Licht vom Bauaufsichtsamt

Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, fühlt das Bauaufsichtsamt dem Vorhaben auf den Zahn. Die Umsetzung wird mit dem Bauantrag und den darin enthaltenen Bestimmungen verglichen. Sie müssen unter Umständen weitere Bescheinigungen nachweisen (beispielsweise die Schlussabnahme des Schornsteinfegers und andere bauplanungsrechtliche Vorschriften), die sich je nach Bundesland unterscheiden.

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